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Dürre 2026: Erleichterungen in der ÖPUL-Förderungsabwicklung

Weitere Ausnahmen bei bestimmten ÖPUL-Förderverpflichtungen

Aufgrund der weiterhin überregional anhaltenden Trockenheit und Hitze und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft österreichweit zusätzliche Regelungen für das ÖPUL 2023 beschlossen. Diese gelten ergänzend zu den bereits bekannt gemachten Ausnahmen – nachzulesen unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelles/2026/trockenheitsbedingte-ausnahmeregelungen-fuer-oepul-biodiversitaetsflaechen und www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelles/2026/duerre-2026-erleichterungen-bei-oepul-und-bei-der-ausgleichszulage.

Haltedauer bei der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“

Für das Antragsjahr 2026 wird festgelegt, dass für Tiere in der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ die Haltedauer bis einschließlich 31. August (anstatt 31. Dezember) einzuhalten ist. Das heißt, die Prämie für die betroffenen Tiere wird auch dann gewährt, wenn der Abgang bereits ab 1. September erfolgt. Die vorgeschriebenen Meldungen zu Tierbewegungen (bis Ende des Jahres) müssen weiterhin erfolgen. Die Meldung von Nachbesetzungen ist jedoch nach dem 31. August nicht mehr erforderlich.

Dürre 2026: Erleichterungen in der ÖPUL-Förderungsabwicklung

Rassen

Fleckvieh

"Doppelnutzung in Perfektion"

Holstein

"Leistung und Exterieur"

Brown Swiss

"More than milk"

Jersey

"Milchinhaltsstoffe Maker"

Original Pinzgauer

"Rasse mit Tradition und Zukunft"

Kärntner Blondvieh

"Anpassungsfähig – Langlebig – Einheimisch"

Fleisch-
rinder

"Rassen mit Klasse und Masse"

Sonstige Rassen

Montbeliarde, Normande, Pinzgauer