Blauzungenkrankheit Teil 3
-Impfempfehlung -Vermarktung -Tierverkehr
Impfempfehlung
- Aufgrund des bekannten Krankheitsverlaufes wird empfohlen die Kühe zu impfen.
- Impfstoff in Kärnten wurde über Landesveterinäramt bestellt.
Den Impfstoff zahlt das Land Kärnten. - Anmeldung zur Impfung beim Betreuungstierarzt
Zuchtrinderversteigerung
Die Vorgangsweise ist gültig für die Standorte St. Donat (ab Dezember), Lienz, Traboch und Greinbach
- Alle Jungkalbinnen, trächtigen Kalbinnen und Kühe müssen mindestens 14 und maximal 30 Tage vor der Versteigerung mit einem Insektizid behandelt werden.
- Das Insektizid erhalten sie beim Tierarzt. Liste Insektizide.
- Die Behandlung muss auf dem Lieferschein letzte Spalte (Nähere Angaben) durch den Landwirt bestätigt werden. Beispiel: G/R 23.09.2024
G= Gesund
R= Repellent - wurde mit Insektenschutzmittel am Datum 23.09.24 behandelt
- Wenn noch Wartezeit von der Behandlung besteht muss das Ende der Wartezeit am Lieferschein angeführt werden.
- Auf der Versteigerung werden die Tiere, welche in andere EU Länder (Italien)gehe auf Blauzunge untersucht. (PCR –Antigen Test)
- Die Laborkosten € 22,- Netto sind vom Bauer zu tragen.
Nutzrinderversteigerung
Information- HIER
Tierverkehr freie Betriebe
- Für freie Betriebe gibt es in Österreich keine Beschränkung beim Tierverkehr.
- Die Gesundheit der Tiere muss auf dem Lieferschein letzte Spalte (Nähere Angaben) durch den Landwirt bestätigt werden. Beispiel: G G= Gesund