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Blauzungenkrankheit Teil 3


-Impfempfehlung -Vermarktung -Tierverkehr

Impfempfehlung


  • Aufgrund des bekannten Krankheitsverlaufes wird empfohlen die Kühe zu impfen.
  • Impfstoff in Kärnten wurde über Landesveterinäramt bestellt.
    Den Impfstoff zahlt das Land Kärnten.
  • Anmeldung zur Impfung beim Betreuungstierarzt



Zuchtrinderversteigerung

Die Vorgangsweise ist gültig für die Standorte St. Donat (ab Dezember), Lienz, Traboch und Greinbach


  • Alle Jungkalbinnen, trächtigen Kalbinnen und Kühe müssen mindestens 14 und maximal 30 Tage vor der Versteigerung mit einem Insektizid behandelt werden.
  • Das Insektizid erhalten sie beim Tierarzt. Liste Insektizide.
  • Die Behandlung muss auf dem Lieferschein letzte Spalte (Nähere Angaben) durch den Landwirt bestätigt werden. Beispiel: G/R 23.09.2024

G= Gesund

R= Repellent - wurde mit Insektenschutzmittel am Datum 23.09.24 behandelt

  • Wenn noch Wartezeit von der Behandlung besteht muss das Ende der Wartezeit am Lieferschein angeführt werden.
  • Auf der Versteigerung werden die Tiere, welche in andere EU Länder (Italien)gehe  auf Blauzunge untersucht. (PCR –Antigen Test)
  • Die Laborkosten € 22,- Netto sind vom Bauer zu tragen.



Nutzrinderversteigerung

Information- HIER


Tierverkehr freie Betriebe

  • Für freie Betriebe gibt es in Österreich keine Beschränkung beim Tierverkehr.


  • Die Gesundheit der Tiere muss auf dem Lieferschein letzte Spalte (Nähere Angaben) durch den Landwirt bestätigt werden.   Beispiel: G= Gesund