Blauzungenkrankheit
Information für die Nutzrinderversteigerungen
Liebe Bäuerinnen und Bauern,
Mit Freitag, den 13. September wurde ganz Österreich Blauzungenüberwachungsgebiet.
Am Montag, den 23. September wurden die Regeln für den Handel in andere EU Länder veröffentlicht.
Um Tiere in andere EU-Länder verkaufen zu können muss folgende Vorgangsweise für die kommenden Nutzrinderversteigerungen unbedingt eingehalten werden:
- Alle weiblichen und männlichen Kälber und Einsteller wie auch die Nutzkalbinnen müssen mindestens 14 und maximal 30 Tage vor der Versteigerung mit einem Insektizid behandelt werden.
- Das Insektizid erhalten sie beim Tierarzt. (Liste Insektenschutzmittel siehe Anlage)
- Nutz- und Schlachtkühe dürfen nicht behandelt werden
- Die Behandlung muss auf dem Lieferschein letzte Spalte (Nähere Angaben) durch den Landwirt bestätigt werden.
Beispiel: G/R 23.09.2024
G= Gesund
R= Rebellent - wurde mit Insektenschutzmittel am Datum 23.09.24 behandelt
- Wenn noch Wartezeit von der Behandlung besteht muss das Ende der Wartezeit am Lieferschein angeführt werden.
- Auf der Versteigerung werden die Tiere, welche in andere EU Länder gehen auf Blauzunge untersucht. (PCR –Antigen Test)
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- Negativer Antigentest = Verladung und Abrechnung.
- Die Kosten der Blutabnahme auf der Versteigerung werden von caRINDthia übernommen
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- Die Laborkosten € 22,00 Netto sind vom Bauer zu zahlen
Tierverkehr in Österreich
Gesunde Tiere können in Österreich ohne Auflage in Verkehr gebracht werden.
Achtung:
Auf jeden Lieferschein muss der Landwirt in der letzten Spalte unter Besonderheiten die Gesundheit seiner Tiere mit dem Buchstaben G bestätigen. G= Gesund
Für allfällige Rückfragen stehen ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
Georg Moser 0664 886 764 13
Markus Schöffmann 0664 886 764 16
Ernst Lagger 0664 886 764 10
Danke für ihre Mithilfe und Unterstützung.
Liste Insektenschutzmittel
Beispiel-Lieferschein